Impressumspflicht bei Webseiten in der Schweiz

Impressumspflicht für Webseiten aus der Schweiz

Impressumpflicht Schweiz

Ab dem 1. April 2012 gilt neu eine Impressumpflicht in der Schweiz. Dies bedeutet, dass Internetseiten-Betreiber die Identität und Kontaktadresse publik machen müssen. Davon ausgenommen sind private Webseiten und Blogs, die keine Waren oder Dienstleistungen zum Kauf anbieten. Jedoch empfehlen spezialisierte Juristen ein Impressum auch für private Blogs (siehe Artikel von 20 Minuten online “Impressumpflicht auch für Blogs?“).

Die gesetzliche Grundlage bietet das revidierte Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). In der Mitteilung der eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes steht die folgende Passage (Quelle: http://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=41733):

„Schliesslich werden an den geschäftlichen Auftritt im Internet gewisse Informationspflichten geknüpft. So ist es beispielsweise unabdingbar, seine Identität offenzulegen, einen Kundendienst anzugeben und eine über das Internet getätigte Bestellung umgehend zu bestätigen. Bei der Rechtsdurchsetzung wird der Bund künftig stärker einbezogen als bisher. Neu wird er gegen unlautere Geschäftspraktiken, die Kollektivinteressen gefährden oder verletzen, mittels Straf- oder Zivilklage intervenieren können.“

Überprüfen Sie Ihre Internetseiten auf Impressum

Diese Pflicht wird von Webseiten-Betreiber noch immer stiefmütterlich behandelt. Aufgrund der neuen Gesetzgebung empfiehlt die netzpuls eine Überprüfung der laufenden Webseiten, Blogs und facebook-Seiten, ob ein Impressum vorhanden ist.

Empfohlene Checkpunkte für die Impressumpflicht im Internet:

  • Ist das Impressum rasch auffindbar?
  • Wird die Identität und Kontaktadresse preisgegeben?
  • Hat der Internet-Besucher eine Kontaktmöglichkeit?
  • Ist das Impressum durch einen eindeutigen Link abrufbar?
  • Beispiel der Impressum von netzpuls AG »

Weitere Informationen zur Impressumpflicht im Internet: